![Wohnen in der Straße Am alten Güterbahnhof: Im Frühjahr 2012 wurde das Haus fertig – doch es gibt Ärger Foto: Marco Thielcke]()
Barmbek. Wer in Hamburg günstig wohnt, kann sich glücklich schätzen. In Barmbek gibt es jetzt jedoch einen Fall, in dem Mieter von sozialem Wohnraum offenbar auf andere Weise zur Kasse gebeten werden – durch teure Stellplätze.
Die Hausverwaltung Dr. G. Clausen investierte in 24 Wohnungen und 24 Tiefgaragenstellplätze direkt am Stadtpark. Den Wohnraum, den die Hausverwaltung vermietet, ist von der Stadt Hamburg gefördert und für Menschen mit geringem Einkommen gedacht. 5,90 Euro darf Clausen für den Quadratmeter verlangen. „Hochwertige Architektur und innovativer Klimaschutz“, so wirbt die Firma auf ihrer Homepage, auch um Mieter mit einem sogenannten Paragraph-5-Schein.
Familie Schuller hat so einen Wohnberechtigungsschein. Als sie die Zusage bekam, war die Freude groß. Doch schon bei der Vertragsunterzeichnung kamen Zweifel auf. Direkt zum Mietvertrag wurde ihnen ein Vertrag für den Pkw-Stellplatz vorgelegt. „Wir hatten unsere alte Wohnung bereits gekündigt. Uns wurde gesagt, dass wir uns mit der Wohnung auch auf einen Stellplatz beworben haben“, sagt Christiane Schuller. Die dreiköpfige Familie nahm den Stellplatz, für 125 Euro im Monat. Bereits 2012 hatte es Vorwürfe über eine unzulässige Koppelung von Mietvertrag und Stellplatz gegeben, damals teilte die Hausverwaltung dem WochenBlatt mit: „Es ist einem Mieter selbstverständlich unbenommen, den Stellplatz zu kündigen.“ Doch nachdem Familie Schuller Anfang 2013 den Stellplatz aufkündigte und die Miete nicht mehr zahlte, verklagte Clausen seine Mieter. Mindestens eine weitere Familie tat es gleich und wurde von der Hausverwaltung ebenfalls verklagt. Vor Gericht soll nun geklärt werden, ob die Unterzeichnung der Verträge von Wohnung und Stellplatz unmittelbar nacheinander einer Kopplung entspricht. „Die Kopplung von Stellplätzen mit Mietverträgen bei der Wohnungsübergabe ist unzulässig“, sagt Andree Lagemann vom Verein „Mieter helfen Mietern“. Dieser Fall trete auch ein, wenn der Vermieter die Verträge...