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Wenn morgens die laute Heckenschere stört

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Heckenschere und Co: zwischen 90 und 100 Dezibel sind normalFoto: dmhuebsch Hamburg. Neben Laubpuster haben auch Heckenschere, Häcksler, Rasenmäher und Co meist einen Geräuschpegel, der mit etwa 100 Dezibel Disco-Lautstärke hat. So verwundert es nicht, wenn Gartenarbeiten um 7 Uhr morgens die genervten Hausbewohner vor die Tür treiben. Nicht selten entstehen unschöne Streitereien. Verschiedene Interessen kollidieren miteinander. Hausbewohner wollen ihre Ruhe haben, aber auch eine schöne Wohnanlage. Eigentümer und Vermieter müssen anfallende Gartenarbeiten kostengünstig ausführen lassen, die Betriebskosten explodieren sonst. Und Gärtner sollen möglichst unauffällig, leise und preisgünstig alles perfekt herrichten. Aber damit auch sie auf ihre Kosten kommen und wettbewerbsfähig bleiben, brauchen sie leistungsstarke Geräte. Um den Maschineneinsatz zu regeln, gibt es das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV). Gemäß einer EU-Richtlinie kam 2002 die Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImScHV) hinzu. Danach dürfen Laubpuster, Laubsammler. Grastrimmer, Graskantenschneider und Freischneider in Wohn-, Kleinsiedlungs- und Erholungsgebieten an Sonn- und Feiertagen gar nicht und an Werktagen nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Tragen die genannten Geräte das grün-blaue EU-Umweltzeichen, dann dürfen sie wie alle anderen maschinell betriebenen Gartengeräte an allen Werktagen und Sonnabends von 7 Uhr bis 20 Uhr eingesetzt werden. Wenn also der Gärtner morgens um 7 Uhr mit der Heckenschere die Büsche vor dem Schlafzimmerfenster stutzt, dann darf er das. Wer sich dennoch ärgert, den mag es vielleicht ein wenig trösten, dass das Ergebnis schön aussieht und diese Arbeiten auch nur alle paar Wochen ausgeführt werden müssen. (dmh)

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