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Fahrradbeleuchtung: Dynamo-Pflicht abgeschafft

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Es ist eine Regelung, die aus Sicht vieler Radfahrer schon lange veraltet war: Bisher musste die Beleuchtung von Rädern per Dynamo gewährleistet sein. Jetzt hat der Bundesrat einen Beschluss der Bundesregierung auf Initiative von Hamburg abgesegnet und damit eine Neuregelung eingeführt, die in der Praxis längst greift: die Abschaffung der Dynamo-Pflicht. Fahrradfahrer haben nun die freie Wahl, mit welcher Energiequelle sie Scheinwerfer und Schlussleuchte am Fahrrad betreiben wollen. Es kann ein Dynamo sein, aber auch Akku oder Batterie sind erlaubt. "Hamburg hat dafür gesorgt, dass eine moderne und praxisgerechte Rechtsvorschrift zur Fahrradbeleuchtung in die Sttraßenverkehrsordnung aufgenommen wird", hieß es dazu am Freitag (5. Juli) aus der Senatspressestelle. (lg)

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