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Wer trägt die Heimkosten!

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Harald Ledig, Vorsitzender der Senioren-Union & Rechtsanwältin Antje Bentzien Immer mehr ältere Menschen stehen vor der Tatsache, dass die Rente für die Pflege im Alter nicht reicht. Nun stellt sich die Frage, wer kommt dann für die hohen Kosten im Pflegeheim auf und können die Kinder mit herangezogen werden, wenn es erforderlich wird? Zu diesem wichtigen Thema referierte kürzlich Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Antje Bentzien von der Kanzlei Dr. Dörfelt-Schumacher-Grützner und Sozien auf Einladung der Senioren-Union Henstedt-Ulzburg. Bei Pflegebedürftigkeit sind auch der geschiedene Ehegatte, sowie die Kinder oder Enkelkinder unterhaltspflichtig. Mehrere Kinder haften anteilig ihrer Einkommensverhältnisse für die Eltern. Wenn aber die Nachkommen nicht zahlen wollen oder können, bleibt nur der Weg zum Gericht. Das Sozialamt tritt dann in Vorleistung und fordert vom Zahlungspflichtigen den Unterhaltsanspruch zurück. Viele Fragen wurden an diesem Nachmittag erörtert, und es ergab sich eine anregende Diskussionsrunde.

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